Vorsitz
Den Vorsitz in der Kommission führt der Landeshauptmann oder eine/ein von ihm damit betraute/betrauter Beamtin/Beamter des Amtes der Landesregierung.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Vorsitz
Den Vorsitz in der Kommission führt der Landeshauptmann oder eine/ein von ihm damit betraute/betrauter Beamtin/Beamter des Amtes der Landesregierung.