Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Abschnitt

Lehrpläne für die Landwirtschaftlichen Fachschulen

Bildungsziel der Landwirtschaftlichen Fachschule

Die Landwirtschaftliche Fachschule hat die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler auf die selbständige Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes und auf die Ausübung einer sonstigen verantwortlichen Tätigkeit in der Landwirtschaft oder einem ihrer Sondergebiete durch Vermittlung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten vorzubereiten und die Allgemeinbildung zu erweitern und zu vertiefen.