Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Abschnitt

Organisation der Landwirtschaftlichen Fachschulen

Schulbezeichnung, Fachrichtungen

(1) Die öffentlichen landwirtschaftlichen Fachschulen tragen die Bezeichnung „Landwirtschaftliche Fachschule”.

(2) Die Landwirtschaftlichen Fachschulen werden in folgenden Fachrichtungen geführt:

1. Landwirtschaft

2. Landwirtschaft mit Wein-, Obst-, Pflanzen- und Gemüsebau

3. Weinbau und Kellerwirtschaft

4. Pferdewirtschaft

5. Landwirtschaft mit Schwerpunkt Ökowirtschaft