2. ABSCHNITT
Zentralbetriebsrat
Errichtung von Zentralbetriebsräten
Umfaßt ein Unternehmen mindestens 2 Betriebe im Sinne des , die eine wirtschaftliche Einheit bilden und vom Unternehmen zentral verwaltet werden (§ 128 Abs. 6 StLAO 1981), so ist ein Zentralbetriebsrat zu wählen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 36/1990
