Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Für den Fall, daß bei einem Lehrgang die Schülerzahl unter der in § 13 des Burgenländischen Landwirtschaftlichen Schulgesetzes festgelegten Mindestzahl liegt, ist die Berufsschulpflicht durch den Besuch der 1. Schulstufe einer landwirtschaftlichen Fachschule im Sinne des § 19 Abs. 4 lit. d dieses Gesetzes zu erfüllen.