Untersuchungsausschüsse
Für Untersuchungsausschüsse gilt das Gesetz über Untersuchungsausschüsse, LGBl. Nr. 105/1998, in der jeweils geltenden Fassung.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Untersuchungsausschüsse
Für Untersuchungsausschüsse gilt das Gesetz über Untersuchungsausschüsse, LGBl. Nr. 105/1998, in der jeweils geltenden Fassung.