Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Untersuchungsausschüsse

Für Untersuchungsausschüsse gilt das Gesetz über Untersuchungsausschüsse, LGBl. Nr. 105/1998, in der jeweils geltenden Fassung.