Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anwesenheit

Die Anwesenheit der zu einem Beschluss des Landtages erforderlichen Anzahl von Abgeordneten ist im Sitzungssaal im Zeitpunkt der Eröffnung einer Sitzung bzw. der Fortsetzung einer unterbrochenen Sitzung sowie bei den Abstimmungen und Wahlen notwendig.