Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Regierungserklärung

Die Landeshauptfrau/Der Landeshauptmann hat nach der Wahl der Landesregierung oder in der darauf folgenden Sitzung eine Regierungserklärung abzugeben. Über diese findet im Anschluss eine Debatte ohne Beschlussfassung statt.