Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verhandlungs- und Geschäftssprache

Die deutsche Sprache ist die ausschließliche Verhandlungs- und Geschäftssprache des Landtages und seiner Ausschüsse. Die Verwendung der Österreichischen Gebärdensprache unter Beiziehung einer Gebärdensprachdolmetscherin/eines Gebärdensprachdolmetschers ist zulässig. Zitate in fremder Sprache sind zulässig.