Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Die Grundstücke Nr. 6734 und 6810 in der Ried „Beim Trunk/Dolnji Trink“ in der KG Güttenbach werden zum Teilnatur- und Landschaftsschutzgebiet erklärt.

(2) Die Grenzen des Schutzgebietes sind in der Anlage festgelegt.