Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Mai 1981 über die Erklärung von Gebieten der Grebenzen und des Furtnerteiches zum Landschaftsschutz-gebiet, LGBl. Nr. 42/1981, außer Kraft.