Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Außerkrafttreten

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten außer Kraft:

1. die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Erklärung von Gebieten des Oberen Ennstales zum Landschaftsschutzgebiet, LGBl. Nr. 103/1981;

2. die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Erklärung von Gebieten des Mittleren Ennstales zum Landschaftsschutzgebiet, LGBl. Nr. 104/1981.