Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Außerkrafttreten

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt außer Kraft:

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Erklärung von Gebieten des Stuhlecks und der Pretul zum Landschaftsschutzgebiet, LGBl. Nr. 72/1981.