Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Schutzzweck

Die Unterschutzstellung dient der Erhaltung des landschaftlichen Charakters, der natürlichen und naturnahen Landschaftselemente sowie der Bewahrung der besonderen Charakteristik der bäuerlich geprägten Kulturlandschaft. Geschützt werden insbesondere:

– die natürlichen und naturnahen Landschaftselemente, insbesondere die alpinen Matten,

– die Bereiche der Kampfwaldzone,

– die morphologischen Besonderheiten, insbesondere die Kare, die angrenzenden Schuttfluren und Krummholzbestände,

– die Bereiche der bäuerlichen Kulturlandschaft, insbesondere die Wiesen, Weiden und Hutweiden,

– die Almflächen und Waldweidegebiete,

– die natürlichen Fließgewässer mit ihrer Begleitvegetation,

– die Lebensräume der im Schutzgebiet vorkommenden wild lebenden Tier- und Pflanzenarten.