Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Schutzgebietsgrenzen

(1) Teile der freien Landschaft () der Gemeinden Kobersdorf, Markt St. Martin, Weingraben, Kaisersdorf und Draßmarkt werden zum Landschaftsschutzgebiet Landseer Berge erklärt.

(2) Die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes sind in der Anlage, die einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellt.