Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

(1) Die Verordnung tritt an dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 9. Oktober 2007, LGBl. Nr. 64/2007, mit der das Landschaftsschutzgebiet „Herzogstuhl" eingerichtet wird, außer Kraft.