Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schutzziel

Schutzziel der Verordnung ist die Vermeidung jeglicher Veränderungen oder Zerstörungen des Erscheinungsbildes des Herzogstuhles und seiner unmittelbaren Umgebung. Mit diesem Ensembleschutz soll die Eigenart dieses historisch geprägten Landschaftsteiles mit seinem historisch bedeutsamen Rechtsdenkmal nachhaltig bewahrt werden.