Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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C – Landschaftspflegezone Erhaltung

Ziel

. Auf den in den Plänen in oranger Farbe ausgewiesenen Flächen der Landschaftspflegezone Erhaltung ist folgendes Ziel zu beachten:

Erhaltung der historisch entstandenen Ökosysteme auf „Den alten Schanzen“ in ihrem Strukturreichtum, ihren standortgerechten Pflanzengesellschaften sowie Lebensgemeinschaften folgender Biotoptypen gemäß Wiener Naturschutzverordnung, LGBl. für Wien Nr. 5/2000, in der jeweils geltenden Fassung: Trocken-, Halbtrocken- und bodensaure Magerrasen.