Untersagung
Die Bezirksverwaltungsbehörde hat die Führung oder Verwendung des Landeswappens mit Bescheid zu untersagen, wenn sie diesem Gesetz widerspricht.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Untersagung
Die Bezirksverwaltungsbehörde hat die Führung oder Verwendung des Landeswappens mit Bescheid zu untersagen, wenn sie diesem Gesetz widerspricht.