Der Landtag hat zur Behandlung von Angelegenheiten auf dem Gebiete der europäischen Integration den Ausschuß für EG- und Integrationsfragen nach Maßgabe der Bestimmungen der Landtagsgeschäftsordnung einzurichten.
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Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Der Landtag hat zur Behandlung von Angelegenheiten auf dem Gebiete der europäischen Integration den Ausschuß für EG- und Integrationsfragen nach Maßgabe der Bestimmungen der Landtagsgeschäftsordnung einzurichten.