Von den Gemeinden (einschließlich der Städte mit eigenem Statut) des Landes Burgenland ist an das Land eine Umlage (Landesumlage) zu entrichten.
Schriftgröße: 100 %
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Von den Gemeinden (einschließlich der Städte mit eigenem Statut) des Landes Burgenland ist an das Land eine Umlage (Landesumlage) zu entrichten.