Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können rückwirkend in Kraft gesetzt werden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 28/2008
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können rückwirkend in Kraft gesetzt werden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 28/2008