Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geschäftsführung

Die Vorbereitung der Sitzungen des Landessanitätsrates, die Erstellung der Protokolle und die notwendigen Kanzleigeschäfte sind von der für das Gesundheitswesen zuständigen Abteilung des Amtes der Landesregierung zu besorgen.