Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bei Fremden, denen nach des Salzburger Behindertengesetzes 1981, LGBl. Nr. 93, Nachsicht vom Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft gewährt worden ist, kann von der Durchführung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen werden.