Der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft kann bei der Gewährung von Pflegegeld nach dem Salzburger Pflegegeldgesetz Fremden nachgesehen werden, die sich rechtmäßig in Österreich aufhalten.
Schriftgröße: 100 %
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft kann bei der Gewährung von Pflegegeld nach dem Salzburger Pflegegeldgesetz Fremden nachgesehen werden, die sich rechtmäßig in Österreich aufhalten.