Politische Parteien
Die politischen Parteien sind berufen, an der Ausübung der Staatsgewalt durch das Landesvolk mitzuwirken.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Politische Parteien
Die politischen Parteien sind berufen, an der Ausübung der Staatsgewalt durch das Landesvolk mitzuwirken.