Bürgermitbestimmung
Die Mitbestimmung der zum Gemeinderat Wahlberechtigten in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde, insbesondere durch Volksbefragung und Volksabstimmung, wird durch Landesgesetz geregelt.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Bürgermitbestimmung
Die Mitbestimmung der zum Gemeinderat Wahlberechtigten in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde, insbesondere durch Volksbefragung und Volksabstimmung, wird durch Landesgesetz geregelt.