Entschließungsrecht
Der Landtag kann die Geschäftsführung der Landesregierung und ihrer Mitglieder prüfen und seine Wünsche über die Führung der Landesverwaltung in Entschließungen äußern.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Entschließungsrecht
Der Landtag kann die Geschäftsführung der Landesregierung und ihrer Mitglieder prüfen und seine Wünsche über die Führung der Landesverwaltung in Entschließungen äußern.