Bezirksverwaltungsbehörden, subsidiäre Zuständigkeit
In den Angelegenheiten, die in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache sind, sind, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, die Bezirksverwaltungsbehörden zuständig.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Bezirksverwaltungsbehörden, subsidiäre Zuständigkeit
In den Angelegenheiten, die in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache sind, sind, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, die Bezirksverwaltungsbehörden zuständig.