Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Bezirksverwaltungsbehörden, subsidiäre Zuständigkeit

In den Angelegenheiten, die in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache sind, sind, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, die Bezirksverwaltungsbehörden zuständig.