Bezüge der Mitglieder der Landesregierung
Die Mitglieder der Landesregierung haben gegenüber dem Land Tirol Anspruch auf Bezüge. Das Nähere wird durch Landesgesetz geregelt.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Bezüge der Mitglieder der Landesregierung
Die Mitglieder der Landesregierung haben gegenüber dem Land Tirol Anspruch auf Bezüge. Das Nähere wird durch Landesgesetz geregelt.