Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Landesvolk, Landesbürger

(1) Das Landesvolk ist die Gesamtheit der Landesbürger.

(2) Landesbürger sind jene österreichischen Staatsbürger, die in einer Gemeinde des Landes den Hauptwohnsitz haben.