Landesvolk, Landesbürger
(1) Das Landesvolk ist die Gesamtheit der Landesbürger.
(2) Landesbürger sind jene österreichischen Staatsbürger, die in einer Gemeinde des Landes den Hauptwohnsitz haben.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Landesvolk, Landesbürger
(1) Das Landesvolk ist die Gesamtheit der Landesbürger.
(2) Landesbürger sind jene österreichischen Staatsbürger, die in einer Gemeinde des Landes den Hauptwohnsitz haben.