Hilfeleistungspflicht
Jedermann ist verpflichtet, nach Maßgabe der Landesgesetze bei Katastrophen und in anderen Notfällen Hilfe zu leisten.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Hilfeleistungspflicht
Jedermann ist verpflichtet, nach Maßgabe der Landesgesetze bei Katastrophen und in anderen Notfällen Hilfe zu leisten.