Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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I. Teil

Allgemeine Bestimmungen

Staatsform, Staatsgewalt

(1) Das Land Tirol ist ein selbständiges Land der Republik Österreich.

(2) Das Land Tirol nimmt alle staatlichen Aufgaben wahr, die nicht ausdrücklich dem Bund übertragen sind.

(3) Träger der Staatsgewalt des Landes Tirol ist das Landesvolk.