Übertragung dienstrechtlicher Aufgaben
Folgende Angelegenheiten werden von dem für die Personalangelegenheiten zuständigen Geschäftsführer der Gesellschaft gegenüber den nach der Gesellschaft zugewiesenen Landesbediensteten selbstständig wahrgenommen:
a) Ausübung der Befugnis zur Erteilung von fachlichen Weisungen zur Gestaltung und Abwicklung der laufenden Geschäfte der Gesellschaft;
b) Fachaufsicht über die Bediensteten bei der Besorgung der laufenden Geschäfte der Gesellschaft.
