Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übertragung dienstrechtlicher Aufgaben

Folgende Angelegenheiten werden von dem für die Personalangelegenheiten zuständigen Geschäftsführer der Gesellschaft gegenüber den nach der Gesellschaft zugewiesenen Landesbediensteten selbstständig wahrgenommen:

a) Ausübung der Befugnis zur Erteilung von fachlichen Weisungen zur Gestaltung und Abwicklung der laufenden Geschäfte der Gesellschaft;

b) Fachaufsicht über die Bediensteten bei der Besorgung der laufenden Geschäfte der Gesellschaft.