Abschnitt I
Errichtung von Dienststellenausschüssen
Dienststellenwahlausschuß
Der Dienststellenwahlausschuß ( des Bundes-Personalvertretungsgesetzes) besteht in Dienststellen mit 20 bis 300 Landeslehrern aus drei Mitgliedern, 301 bis 1000 Landeslehrern aus fünf Mitgliedern, mehr als 1000 Landeslehrern aus sieben Mitgliedern.
