Den Landesbediensteten wird zu den Monatsbezügen eine Teuerungszulage im Ausmaß von 2,7 % gewährt.
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Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Den Landesbediensteten wird zu den Monatsbezügen eine Teuerungszulage im Ausmaß von 2,7 % gewährt.