Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Landesbeamten-Krankenfürsorgeordnung vom 21. Jänner 2026, VBl. Nr. 9/2026, außer Kraft.
(2) Die Tarife nach (Anlagen) treten mit dem Zeitpunkt in Kraft, der beim jeweiligen Tarif festgelegt ist.
