Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt der § 3 der Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über die Dienstzweige der Landesbeamten und Landesangestellten und die Amtstitel der Landesbeamten, LGBl.Nr. 25/1972, außer Kraft.