Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Höhe der Kostenersätze

(1) Für die Leistungen des Landesarchivs gelten nachfolgende Kostenersätze:

a) Für Recherchen:

Wissenschaftliche Recherche

105,- Euro pro Stunde

Erhebungen in Evidenz-, Melde- und familien- bzw. besitzgeschichtlichen Unterlagen

58,- Euro pro Stunde

Restauratorische Arbeiten

58,- Euro pro Stunde

Fotografische Arbeiten

58,- Euro pro Stunde

b) Für Papierausdrucke:

1 SW-Fotokopie (Ablichtung)

DIN A4 bis DIN A3

0,50 Euro

c) Für digitale Scans (jpg, pdf, tif – Download) auf Bestellung:

1 Scan

bis DIN A2

1,50 Euro

bis DIN A1

3,- Euro

Überformate ab DIN A1 und Spezialaufnahmen

nach tatsächlichem technisch-administrativen Aufwand

d) Für digitale Reproduktionen mit Selbstbedienungsscanner:

1 Scan

0,30 Euro

e) Für Deposita:

Einmaliges Entgelt für die Bereitstellung (Regalumbau, Bereitstellung von archivgerechtem Verpackungsmaterial etc.)

nach tatsächlichem technisch-administrativen Aufwand

Jahresentgelt pro Regalmeter

160,- Euro

(2) Die Mindestrechnungssumme für die Leistungen des Landesarchivs beträgt bei Postversand oder Download 10,- Euro.

(3) Die in Abs. 1 genannten Kostenersätze sind vom Landesarchiv spätestens alle fünf Jahre unter Bedachtnahme auf den mit der Erbringung der Leistung regelmäßig verbundenen Personal- und Sachaufwand nach dem Kostendeckungsprinzip zu evaluieren.