Die bisher auf Grund des Bgld. Wiederverlautbarungsgesetzes, LGBl. Nr. 5/1961, erfolgten Wiederverlautbarungen von Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Die bisher auf Grund des Bgld. Wiederverlautbarungsgesetzes, LGBl. Nr. 5/1961, erfolgten Wiederverlautbarungen von Rechtsvorschriften bleiben unberührt.