Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Von dem der Herausgabe der Wiederverlautbarung folgenden Tag an sind die Gerichte und Verwaltungsbehörden für die ab diesem Zeitpunkt verwirklichten Tatbeständen an den wiederverlautbarten Gesetzestext gebunden.