Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

*) Anbringen

Schriftliche Anbringen können nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkeiten auch per E-Mail, mit Telefax oder in jeder anderen technisch möglichen Weise eingebracht werden. Dies gilt nicht für die Einbringung von schriftlichen Anbringen nach den und 3, 19, 24 Abs. 1 und 3, 33 Abs. 1 und 2, 34, 35, 36, 58 Abs. 1 und 3, 61 Abs. 4, 71 Abs. 1 und 3, 74, 76, 84 Abs. 1 und 3 und 85.

*) Fassung LGBl.Nr. 23/2008, 3/2012