Zustellung
Für die Zustellung von Schriftstücken sind die Bestimmungen des Zustellgesetzes anzuwenden, soweit nicht anderes bestimmt ist.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Zustellung
Für die Zustellung von Schriftstücken sind die Bestimmungen des Zustellgesetzes anzuwenden, soweit nicht anderes bestimmt ist.