Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anträge von Landtagsmitgliedern

Eine Volksabstimmung ist durchzuführen, wenn der Antrag von der Mehrheit der Landtagsmitglieder unterschriftlich gestellt wird. Der Antrag kann von den Landtagsmitgliedern gemeinsam oder von jedem einzelnen Landtagsmitglied gesondert gestellt werden.