Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Auflösung der Holding

Zu einem Gesetzesvorschlag über die Auflösung der Vorarlberger Landesbank-Holding, der als Vorlage der Landesregierung an den Landtag gelangen soll, hat die Landesregierung den Vorstand und den Verwaltungsrat der Vorarlberger Landesbank-Holding sowie den Vorstand und den Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft zu hören. Im Falle der Auflösung der Vorarlberger Landesbank-Holding fällt deren Vermögen an das Land.