Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vertretung der Holding

Die Leitung und Vertretung der Vorarlberger Landesbank-Holding obliegt dem Vorstand unter der Aufsicht und nach den Weisungen des Verwaltungsrats. Die Bestimmungen des bleiben hievon unberührt.