Vertretung der Holding
Die Leitung und Vertretung der Vorarlberger Landesbank-Holding obliegt dem Vorstand unter der Aufsicht und nach den Weisungen des Verwaltungsrats. Die Bestimmungen des bleiben hievon unberührt.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Vertretung der Holding
Die Leitung und Vertretung der Vorarlberger Landesbank-Holding obliegt dem Vorstand unter der Aufsicht und nach den Weisungen des Verwaltungsrats. Die Bestimmungen des bleiben hievon unberührt.