Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die sachliche und örtliche Zuständigkeit der zur Verwaltung der Verwaltungsabgaben bestimmten Abgabenbehörden richtet sich nach den Vorschriften über ihren Wirkungsbereich als Verwaltungsbehörden und nach den Verwaltungsvorschriften.