Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Inkrafttretens- und Außerkrafttretensbestimmungen

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. April 2023 in Kraft.

(2) Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes können rückwirkend erlassen werden; sie dürfen frühestens am 1. April 2023 in Kraft treten.

(3) Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 36/2024