Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verordnungsermächtigung

Durch Verordnung der Landesregierung werden die näheren Regelungen getroffen zu

1. der Beschreibung der Lärmindizes;

2. den Bewertungsmethoden für Lärmindizes;

3. den Schwellenwerten und Methoden zur Bewertung der gesundheitsschädlichen Auswirkungen;

4. den Anforderungen für die Ausarbeitung von strategischen Lärmkarten und von Aktionsplänen sowie zusätzlich notwendiger Angaben;

5. der genauen räumlichen Festlegung der Ballungsräume;

6. den elektronischen Datenformaten für die Übermittlung der strategischen Lärmkarten, Aktionspläne und Berichte.