Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Fristen

(1) Strategische Lärmkarten sind erstmals auszuarbeiten:

1. bis spätestens 31. Mai 2007 für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Kalenderjahr und für in Ballungsräumen mit mehr als 250.000 Einwohnern gelegene Straßen;

2. bis spätestens 31. Mai 2012 für Hauptverkehrsstraßen und zusätzlich für in Ballungsräumen gelegene Straßen.

(2) Aktionspläne sind erstmals auszuarbeiten:

1. bis spätestens 31. Mai 2008 für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Kalenderjahr und für in Ballungsräumen mit mehr als 250.000 Einwohnern gelegene Straßen;

2. bis spätestens 31. Mai 2013 für Hauptverkehrsstraßen und zusätzlich für alle in Ballungsräumen gelegene Straßen.